Nautik
Der Einsatz von Booten, Rafts, Kajaks und Jetskis in den Gewässern Tirols erhält bei der Personenrettung auf stehenden sowie fließenden Gewässern einen immer größeren Stellenwert.
Die Anschaffung von professionellem Rettungsgerät alleine reicht für den effektiven Einsatz jedoch nicht aus. Eine besondere Ausbildung, neben den amtlichen vorgeschriebenen Schiffsführerpatenten sowie regelmäßigen Übungen am Wasser ist in der Wasserrettung unerlässlich.
Selbstfahrbewilligung der ÖWR
Boote, welche Eigentum der ÖWR sind, und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden, dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahbewilligung sind, geführt werden.
Um die Selbstfahrbewilligung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.
Voraussetzungen für die Selbstfahrbewilligung :
- Besitz des ÖWR-Helferscheines
- ein Jahr aktiver Bootsdienst
- Kenntnisse des Motors sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.)
- seemännisches Verhalten (Knoten, etc.)
- richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen
Referenten für Nautik:
Josef OBWALLER
+43 660 13 15 729
nautik@owr.kramsach.net